Erfolg maximieren
mit der Wortmarke Amex
Auf mehr als 30 Jahre Erfahrung bauen
Da die Baubranche ständig mit diversen Veränderungen konfrontiert ist, ist es für ein junges Bauunternehmen wichtig, einen erfahrenen Partner im Bereich EFH, MFH, ETW, RH, Fewo etc.an der Seite zu haben.
Nutzen Sie durch eines unserer Unternehmen die seit 1999 beim Deutschen Patentamt in München geschützte Wortmarke AMEX als Lizenznehmer.
Der Markenbegriff AMEX, der ursprünglich auf die American Express Kreditkarte zurückzuführen ist, hat einen unschätzbaren Wert.
Nachdem wir am 15.09.1999 die Marke AMEX beim deutschen Patent- und Markenamt angemeldet hatten, erhielten wir am 17.12.1999 die Nachricht der Eintragung. Die Nutzung der Marke AMEX für unser Unternehmen AMEX Fertighausvertriebs GmbH wurde mit der American Express Company im November 2001/Januar 2002 vereinbart.
Von diesem Tag an war deutlich spürbar, wie vertrauensbildend sich eine Firmenbezeichnung mit hohem Bekanntheitsgrad im Tagesgeschäft auswirkt.
Unser Image bei Banken, Baustoffhändlern sowie Kunden wurde schlagartig durch ein höheres Ansehen bemerkbar.
Diesen Wettbewerbsvorteil geben wir nun in Form einer Lizenz an bundesweit 80 ausgewählte Bauunternehmen unter Einräumung eines Gebietsschutzes weiter.
Sie profitieren
mit uns als Lizenzgeber
von folgenden Vorteilen
Lizenzvergabe
deutschlandweit
An ausgewählte Partner
Die Lizenzvergabe erfolgt an 80 ausgewählte Partner im Bundesgebiet Deutschlands. Bewerben Sie sich für unser Auswahlverfahren mit den folgenden Angaben: Ihre Firmenbezeichnung, Datum der Firmengründung, wer ist Gesellschafter, wer ist Geschäftsführer, Tätigkeitsschwerpunkt.
1 | Firmenbezeichnung |
2 | Datum der Firmengründung |
3 | Gesellschafter |
4 | Geschäftsführer |
5 | Tätigkeitsschwerpunkt |
Lizenzbedingungen
Die Lizenzgebühr ist umsatzunabhängig und wird mit einem vergleichsweise geringen monatlichen Fixbetrag je nach Standort des Lizenznehmers vereinbart.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit der Lizenzvergabe keine gegenseitigen finanziellen Ansprüche, mit Ausnahme der monatlichen Lizenzgebühr, bestehen.
Der Lizenzgeber hat keinerlei Mitspracherecht im Unternehmen des Lizenznehmers.